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Wahlmöglichkeiten 2026: GDL-Mitglieder müssen bis 30. Juni die Weichen für 2027 stellen

10. April 2026

GDL-Mitglieder müssen bis 30. Juni Entscheidungen für Arbeitszeit, Urlaub und Mobilität treffen

Frankfurt/Main, 08. April 2026 – Für Beschäftigte der Deutschen Bahn, die Mitglied der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer sind, beginnt das Jahresendspiel: Am 30. Juni läuft die Frist ab, um verbindliche Wahlentscheidungen zu treffen, die ab 2027 gelten. Wer nichts unternimmt, behält seinen bisherigen Status, doch einige Optionen erfordern ein aktives Haken.

Arbeitszeitwahlrecht

Beschäftigte, die die ab 2027 geltende Referenzarbeitszeit von 1 932 Stunden auf 1 879 Stunden reduzieren wollen, müssen diese Änderung aktiv wählen. Ohne aktive Wahl bleibt das bisherige Soll unverändert. Unabhängig von einer Wahl ist mit einer entsprechenden Entgelterhöhung zu rechnen.

Urlaubswahlrecht

Arbeitnehmer können sich für sechs zusätzliche Urlaubstage entscheiden oder diese Option wieder abwählen. Bei regelmäßiger Schichtarbeit führt die Wahl der zusätzlichen Urlaubstage zu einer wöchentlichen Mehrstunde Arbeit; die Vergütung bleibt an das gewählte Soll gekoppelt. Wer die sechs Tage ablehnt, arbeitet bei gleichem Entgelt eine Wochenstunde weniger. Nicht schichtdienstlich Tätige können ebenfalls sechs zusätzliche Urlaubstage wählen; stattdessen erfolgt eine anteilige Kürzung des Entgelts.

Job-Ticket oder Mobilitätspauschale

Wer eines der Job-Tickets der Deutschen Bahn weiterhin nutzen möchte oder davon Abstand nehmen will, muss dies dem Arbeitgeber bis zum 30. Juni 2026 mitteilen. Bei Verzicht auf ein Job-Ticket besteht stattdessen Anspruch auf eine Mobilitätspauschale von 100 Euro netto pro Jahr.

Einwahl in die GDL-Vergütungen

Für Arbeitnehmer in den sogenannten blauen Betrieben liegt der Wahltermin in diesem Jahr am 30. September. Ablauf und Details werden zwischen GDL und Deutscher Bahn abgestimmt; die Gewerkschaft will hierzu gesondert informieren.

Für Mitglieder bedeutet das: Fristgerecht informieren und aktiv entscheiden, wenn eine Anpassung gewünscht ist. Lässt ein Arbeitnehmer die Fristen verstreichen, bleibt die bisherige Regelung bestehen, begleitet von den vorgesehenen Entgelterhöhungen.

Die GDL empfiehlt allen Mitgliedern, ihre persönliche Situation zu prüfen und die für sie passende Wahl zu treffen. Über die genauen Folgen der Optionen sowie die technischen Abläufe bei der Mitteilung an den Arbeitgeber wird die Gewerkschaft rechtzeitig Auskunft geben.

Der Bericht stützt eine Nachricht von: gdl.de

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