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Dresscode-Streit nach französischer Bahn-Broschüre: Welche Regeln Arbeitgeber in Deutschland setzen dürfen

15. März 2026

Empörung über Bekleidungsempfehlungen entzündet Diskussion um zulässige Kleidervorgaben am Arbeitsplatz

Berlin — Eine kürzlich aufgetauchte Bekleidungsfibel der französischen Staatsbahn hat heftige Kritik ausgelöst und zugleich eine Debatte darüber neu entfacht, wie weit Arbeitgeber bei äußeren Vorgaben gehen dürfen. Die Broschüre enthielt detaillierte Hinweise zu Schminke, Figurtypen und angeblich passenden Kleidungsstilen, was Gewerkschaften als bevormundend und diskriminierend verurteilten.

In der Kritik stand etwa die Einteilung von Körperformen mit konkreten Stylingempfehlungen, etwa Ratschläge, welche Schnitte oder Farben bestimmte Figuren vermeintlich ausgleichen sollten. Gewerkschaften sahen darin eine Grenzüberschreitung: Kleidungsempfehlungen dürften nicht dazu dienen, Mitarbeitende nach ästhetischen Kriterien zu bewerten oder zu »korrigieren«.

Rechtliche Einordnung in Deutschland

Auch in Deutschland sind Kleiderregeln möglich, jedoch unter klaren Bedingungen. Vorgaben aus Gründen der Hygiene oder Sicherheit, zum Beispiel Operationskittel im Krankenhaus oder Sicherheitsschuhe auf der Baustelle, sind zulässig und werden in der Regel akzeptiert. Ebenso können einheitliche Dienstkleidungen eingeführt werden, solange die Regeln nicht diskriminierend sind.

Wichtig ist die Verpflichtung zur Gleichbehandlung: Existieren etwa unterschiedliche Uniformvarianten für Männer und Frauen, dürfen Mitarbeitende inzwischen frei wählen, welche Variante sie tragen wollen, unabhängig vom biologischen Geschlecht. Arbeitgeber dürfen außerdem legitime Interessen wie ein professionelles Erscheinungsbild für Mitarbeitende mit Kundenkontakt berücksichtigen, müssen aber individuelle Persönlichkeitsrechte abwägen.

Zwischen Unternehmensinteresse und Persönlichkeitsrecht

Arbeitsgerichte entscheiden bei Streitfällen meist im Einzelfall und wägen das Interesse des Betriebs gegen das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung ab. Ob etwa Tattoos überdeckt oder sichtbare Piercings entfernt werden müssen, hängt vom konkreten Kundenumfeld, von Sicherheitsaspekten und von der Verhältnismäßigkeit der Forderung ab.

Der Fall der französischen Bahn hat veranschaulicht, wie sensibel Kleidervorgaben aufgenommen werden: Was als gut gemeinter Stilrat gedacht sein mag, kann schnell als tiefere Einordnung von Personen und als Eingriff in die Selbstbestimmung verstanden werden. Die Debatte dürfte Arbeitgeber und Gewerkschaften auch hierzulande weiterhin beschäftigen.

Der Bericht stützt eine Nachricht von: .wdr.de

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