Kabelsabotage bei Backnang stört Zugverkehr und Telekommunikation
Zugverkehr und Telekomdienste nach gezielten Kabeldurchtrennungen massiv gestört
Bei Backnang im Rems-Murr-Kreis haben Unbekannte am Sonntag mehrere Kabel in einem Betonschacht nahe der Gleise durchtrennt. Die Beschädigungen führten zu Ausfällen bei Zugverbindungen und beeinträchtigten Internet- und Telefonverbindungen in der rund 38 000 Einwohner zählenden Stadt.
Die Tat war nach Angaben der Polizei durch eine Fehlermeldung der Deutschen Bahn aufgefallen. Ein Sprecher der Polizei bezeichnete den Vorfall als ungewöhnlich und machte deutlich, dass sich die Täter offenbar bewusst Zutritt zu dem Wartungsschacht verschafft und die Leitungen mit Werkzeug durchtrennt hätten. Deshalb ermittelt nun der Staatsschutz mit hoher Priorität wegen des Verdachts auf Sabotage.
Die Deutsche Bahn bestätigte dem SWR, dass die beschädigten Kabel Störungen an der Strecke verursacht hätten. Dadurch seien Züge verspätet worden. Zur Behebung der Schäden war die Strecke in der Nacht von Sonntag auf Montag zeitweise gesperrt, um Reparaturarbeiten durchzuführen.
Nach ersten Erkenntnissen schließen die Ermittler nicht aus, dass in der Nähe Arbeiten stattgefunden haben. Gleichwohl gehe man davon aus, dass mögliche Arbeiten der Bahn zuvor gemeldet worden wären, so die Polizei. Welche Motive hinter der Tat stehen, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Die Polizei bittet Menschen, die am Sonntag auf Feld- und Wanderwegen in der Gegend zwischen Backnang und dem Stadtteil Maubach verdächtige Beobachtungen gemacht haben, sich zu melden. Gesucht werden auch Hinweise auf Personen, denen möglicherweise Werkzeug oder auffälliges Verhalten aufgefallen ist. Zeuginnen und Zeugen werden gebeten, sich an das Polizeipräsidium Aalen zu wenden.
Der Fall reiht sich ein in eine Reihe von sicherheitsrelevanten Vorfällen in der Region, die in den vergangenen Monaten Aufmerksamkeit erregt haben. Behörden kündigten an, die Sicherheitsvorkehrungen an sensiblen Verkehrs- und Infrastruktureinrichtungen zu prüfen und die Ermittlungen mit Nachdruck zu führen.
Stand 25.8.2026